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Service rund um`s Haustier

Inhaber:    Cornelia Beier

Wohnort:  Wildkoppel 6, 23623 Ahrensbök

E-Mail:       C.Beier_Luebeck@web.de

Telefon:     0171/3751642

Steuernr.: 22/103/05446

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Aufnahmebedingungen

zur zeitweiligen Unterbringung von Hunden bei Cornelia Beier, "Service rund um`s Haustier"

§ 1 Voraussetzungen/Gegenstand

a) Voraussetzungen

1. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer (nachfolgend Vertragspartner) oder dessen Vertreter mit seiner Unterschrift erklärt, dass sich das zu Cornelia Beier "Service rund um`s Haustier" (nachfolgend Firma) gebrachte Haustier in seinem Eigentum befindet bzw. dass er im Auftrag des Eigentümers des Hundes handelt, ausgewiesen durch Personalausweis.

2. Voraussetzung ist, dass das zur Firma gebrachte Haustier gültig geimpft ist.

2.1. Hund: Staupe, Tollwut, Parvovirose, Hepatitis, Zwingerhusten und Leptospirose.

2.2. Katze: Tollwut, Katzenschnupfen, Katzenseuche

Die Impfung darf am Abgabetag nicht jünger als 30 Tage und nicht älter als ein Jahr bzw. bei den neuen Impfstoffen 3 Jahre (Tollwut und SHP) sein. Der gültige Impfausweis des Haustieres bleibt für die Dauer des Aufenthaltes in der Firma.

3. Voraussetzung ist, dass das untergebrachte Haustier frei von ansteckenden Krankheiten und Seuchen ist, ordnungsgemäß entwurmt und mit einem Floh-Zeckenmittel behandelt wurde. Dies versichert der Vertragspartner nach bestem Wissen und Gewissen.

4. Voraussetzung ist, dass eine evtl. Unverträglichkeit gegen Impfstoffe, Entwurmungsmittel und Floh-Zeckenmittel durch einen Tierarzt belegt wird.

5. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner mit seiner Unterschrift erklärt, dass für den untergebrachten Hund eine Tierhalterhaftpflicht für die Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen ist.

6. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner darüber informiert, ob das untergebrachte Haustier Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität, Stressanfälligkeit oder Ängstlichkeiten aufweist und diese der Art nach benennt.

7. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner darüber informiert, ob das unterbrachte Haustier an einer chronischen oder akuten Erkrankung leidet und entsprechende Medikamente mit Eingabeanleitung hinterlegt. Sollten Futterunverträglichkeiten vorliegen, ist dies ebenfalls mitzuteilen.

b) Gegenstand

1. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingung und des damit verbundenen Pensionsvertrages zwischen dem Vertragspartner und der Firma ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung des Haustieres.

2. Die Firma wird das Haustier während seines Aufenthaltes artgerecht, gewissenhaft und liebevoll versorgen und betreuen.

§ 2 Haftung

1. Die Vertragsparteien haften einander für Schäden, die von ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

2. Der Vertragspartner haftet für jeglichen Sach- und Personenschaden in vollem Umfang, welche ggf. durch sein Tier während des Aufenthaltes in der Firma verursacht werden.

3. Eine Haftung bei Erkrankung des Haustieres während des Aufenthaltes wird nicht übernommen.

4. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die durch den Verstoß gegen die Impfpflicht entstehen.

5. Verletzungen des Tieres sind bei Abholung direkt anzuzeigen. Spätere Anzeigen werden nicht anerkannt und lösen keine Schadenersatzpflicht aus.

6. Für mitgebrachte Gegenstände wie Korb, Decken, Spielzeug usw. übernimmt die Firma keine Haftung. Die Entsorgung defekter Gegenstände obliegt dem Vertragspartner.

§ 3 Tierärztliche Versorgung

1. Sollte das Tier eine tierärztliche Behandlung benötigen, wird diese durch die Firma veranlasst und die Kosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Nach Absprache wird sie durch den behandelnden Tierarzt direkt an den Vertragspartner in Rechnung gestellt.

2. Der Tierarzt wird durch die Firma festgelegt, aber vorzugsweise wird immer der Haustierarzt angefahren. In einem akuten Notfall wird die Kleintierklinik am Tierheim, Resebergweg 20, 23569 Lübeck angefahren.

§ 4 Pfandrecht/Nichtabholung des Tieres

1. Der Vertragspartner bestellt hiermit zugunsten der Firma ein Pfandrecht an dem in Verwahrung gegebenen Haustier. Die Firma nimmt die Verpfändung an. Die Verpfändung dient der Sicherung der Ansprüche der Firma gegen den Vertragspartner aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Unterbringungsvertrag.

2. Kann das Haustier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden, ist dies vom Vertragspartner umgehend mitzuteilen.

3. Für den Fall, dass der Vertragspartner das in die Pension gebrachte Haustier nicht vereinbarungsgemäß nach zweimaliger Abmahnung (jeweils 8 Tage) abholt, erklärt er bereits bei Unterzeichnung des Vertrages, dass er nach Ablauf der genannten Fristen die Firma ermächtigt, das Haustier anderweitig zu vermitteln oder in das zuständige Tierheim zu verbringen.

§ 5 Kosten/Zahlungsmodalitäten

1. Die Pensionskosten entsprechen in der Regel der gültigen Preisliste. Sondervereinbarungen werden ausschließlich mit der Inhaberin vereinbart und in der Akte des Tieres sowie in dem Unterbringungsvertrag eingetragen und mit Gültigkeitsdatum versehen.

2. Der Bring- und Abholtag wird als ein Tag berechnet.

3. Bei einem regulären Aufenthalt von bis zu drei Wochen ist der fällige Betrag bei Abholung bar zu entrichten. Bei der ersten Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von € 5,00 fällig. Ab der 2. Mahnung wird der offene Rechnungsbetrag anwaltlich eingefordert.

4. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Wochen ist eine Vorauszahlung in Höhe von 25 % des anfallenden Betrages im Voraus fällig und bei Einbringung des Haustieres bar (gegen Beleg) zu entrichten.

§ 6 Datenschutz

Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

1. Der Vertragspartner bestätigt, die vorliegenden AGBs zur Kenntnis genommen zu haben.

2. Sollten einzelne Bestimmung des Unterbringungsvertrages einschließlich der AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer oder fehlender Regelungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Diese AGBs sind fester Vertragsbestandteil des Unterbringungvertrages.

Urheberrecht

Alle die in diesem Internetangebot enthaltene Fotos, Bilder und Grafiken sind Eigentum von www.nature-fundog.de bzw. "Service rund um`s Haustier" und dürfen ohne deren ausdrückliche Genehmigung weder veröffentlicht noch vervielfältigt werden.